Bedingungen Cluno FLEXit-Option
(nachfolgend „Bedingungen“)
Rosenheimer Straße143C, 81671 München („Cluno“)
1. Was ist Gegenstand dieser Bedingungen?
(1) Diese Bedingungen ergänzen die Buchungsvereinbarung (nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen) für Cluno-Mobilitätspakete und gelten ausschließlich für Privatkunden, die die persönlichen Voraussetzungen gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen erfüllen.
(2) Gegenstand dieser Bedingungenund der Cluno FLEXit-Option ist die Absicherung des Kunden durch dieMöglichkeit zur vorzeitigen Beendigung seines Mobilitätspakets während des Lockdowns im Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Die Cluno-FLEXit-Option gilt ab dem 26.01.2021 und ist vorerst gültig bis zum Ende des offiziell durch die Bundesregierung beschlossenen Lockdowns, längstens jedoch bis zum 28.02.2021. Cluno behält sich das Recht vor, das Angebot der Cluno FLEXit-Option vorzeitig zu beenden.
2. Wer ist berechtigt, die FLEXit-Option im Falle der Arbeitslosigkeit in Anspruch zu nehmen?
(1) Die Cluno FLEXit-Option gilt für Privatkunden von Cluno, die nach dem 25.01.2021 eine Buchungsvereinbarungabschließen und ihr Einkommen ausschließlich als Arbeitnehmer erzielen.
(2) Die Cluno FLEXit-Option gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Buchungsvereinbarung im ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden und zum Buchungszeitpunkt ihre arbeitsvertragliche Probezeit bereits absolviert haben.
3. Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitslosigkeit, damit die Cluno FLEXit-Option in Anspruch genommen werden kann?
Die Cluno FLEXit-Option gilt im Falle der Arbeitslosigkeit des gemäß Ziffer 2 berechtigten Kunden, die auf einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber beruht sowie im Falle einer schriftlichen Aufhebungsvereinbarung, die ausdrücklich gemäß Vereinbarungsinhalt zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung geschlossen wird.
4. In welcher Form erfolgt die Absicherung des Kunden durch die Cluno FLEXit-Option?
(1) Tritt während des Lockdowns vor Ablauf der Mindestlaufzeit der Buchungsvereinbarung die Arbeitslosigkeit gemäß den Voraussetzungen der Ziffer 3 beim Kunden ein, kann der Kunden die Buchungsvereinbarung in Textform unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Ablauf der Kalenderwoche kündigen.
(2) Die Arbeitslosigkeit ist Cluno unverzüglich per E-Mail an info@cluno.com oder postalisch an Cluno GmbH, Customer Support, Rosenheimer Str. 143C, 81671 München anzuzeigen.
5. Welche Nachweise sind zu erbringen, damit die Cluno FLEXit-Option in Anspruch genommen werden kann?
(1) Der Kunde hat bei Geltendmachung der Cluno FLEXit-Option den Nachweis der Arbeitslosigkeit durch Zusendung des Bescheids des öffentlich-rechtlichen Trägers über die Gewährung von Arbeitslosengeld zu erbringen sowie im Ermessen von Cluno den Nachweis über den Eingang des Arbeitslosengelds, z.B. durch Kontoauszug, zu erbringen.
(2) Cluno behält sich vor, den Nachweis über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Zusendung des Kündigungsschreibens oder des Aufhebungsvereinbarung (abhängig vom vertragsbeendigenden Akt) zu verlangen und die Inanspruchnahme der Cluno FLEXit-Option von diesem Nachweis abhängig zu machen.
Du wählst dein Wunschauto, wir kümmern uns um den Rest. Bedeutet für dich:
Das wir auch im Fall der Fälle für dich da sind!
Solltest du dein Job verlieren und dir dein Auto Abo von Cluno nicht mehr leisten können, ermöglichen wir dir die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ende der Mindestlaufzeit. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von nur einem Monat und die Notwendigkeit eines schriftlichen Nachweises der betriebsbedingten Kündigung.
Wir hoffen dich mit dieser Flexibilitätslösung auch in dieser besonderen Situation zu unterstützen!
² Für jedes nach dem 25.01.2021 abgeschlossene Cluno Auto Abo gilt die Cluno-FLEXit-Option. Solltest Du Dir während des Lockdowns wegen einer betriebsbedingten Kündigung kein Auto Abo mehr leisten können, kannst Du Dein Cluno Auto Abo vorzeitig beenden. Alle Bedingungen unter https://lp.cluno.com/flexit-option/